Fördermittel

Fördermittelservice

Unternehmen, die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ab 7,5t zulässiger Gesamtmasse (zGM) sind, können Fördermittel erhalten. Über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gibt es spezielle Förderprogramme für das Gewerbe. Eine wichtige Voraussetzung ist die gewerbliche Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG.

  1. Das Förderprogramm De-minimis wird in der Förderperiode 2024 fortgesetzt – allerdings unter dem neuen Namen „Umweltschutz und Sicherheit (US)“. Grund für die Namensänderung ist, dass die Bezeichnung „De-minimis“ keinen Rückschluss auf das Ziel oder den Inhalt des Förderprogramms zulasse – so das BALM. 
    Über das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US) werden Beihilfen für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt. Auch Abbiegeassistenten für schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen können für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs über dieses Programm gefördert werden.

  2. Das Förderprogramm Weiterbildung bietet die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrer:innen und andere Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs an.

  3. Im Förderprogramm Ausbildung wird die duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin unterstützt.

  4. Ziel des Förderprogramms Abbiegeassistenzsysteme ist es, Unfälle mit Personenschäden von nach rechts abbiegenden Fahrzeugen signifikant zu verringern ("Toter Winkel"). Über dieses Programm können z.B. Kommunen, Reisebus-Unternehmen, kommunale Unternehmen, die nicht die De-minimis-Förderung in Anspruch nehmen können, ihre Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen mit Abbiegeassistenzsystemen fördern lassen.
  5. Das Förderprogramm Lkw-Stellplätze (SteP) bietet die finanzielle Förderung für Investitionen in zusätzliche Lkw-Stellplätze in der Nähe von Autobahnanschlussstellen an.
  6. Das Förderprogramm Energiemindernde Komponenten (EMK) fördert den Erwerb von Komponenten, deren Einsatz zu erheblich effizienterem Fahrzeugbetrieb führt und damit den Energieverbrauch (sowie bei konventionellen Antrieben den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen) mindert.

Übersicht zur Förderperiode 2024

BALM-Förderprogramm

Förderhöhe

Antragsfrist

1. US (ehemals De-minimis)

 
  • 2.000 € pro Lkw ab 7,5 To. zGM
  • max. 33.000 € pro Unternehmen
 

05.02. - 31.05.2024

2. Weiterbildung

 
  • 50, 60 oder 70 % von 1.500 €
    pro Lkw ab 7,5 To. zGM
  • abhängig von der Unternehmensgröße
 

noch nicht bekannt

3. Berufskraftfahrer-Ausbildung

 
  • 50, 60 oder 70 % von 50.000 €
    pro Ausbildungsplatz
  • abhängig von der Unternehmensgröße
 
noch nicht bekannt

4. Abbiegeassistenzsysteme

für Lkw zw. 3,5 und 7,5 Tonnen zGM und für Busse > 9 Sitze

noch nicht bekannt
5. Lkw-Stellplätze (SteP)

bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60.000 € pro Lkw-Stellplatz.

14.07.2021 - 15.03.2024
6. Energiemindernde Komponenten (EMK)Komponenten werden mit einem Höchstbetrag von bis zu 5.000 € bezuschusst.*24.07.2023 - 31.03.2024

 

* Die Antragstellung ist nicht auf eine Anzahl der Komponenten je Neufahrzeug und/oder Trailer beschränkt. Es ist aber sicherzustellen und durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen, dass sich im Falle des Erwerbs mehrerer Komponenten diese nicht wechselseitig in ihrem Beitrag zur Absenkung des Energieeinsatzes- bzw. der CO2- Emissionen aufheben. Im Fall der Anschaffung eines Trailers mit integrierter E-Maschine zum Antrieb des Fahrzeugs und zur Rekuperation von Bremsenergie (E-Trailer), der als eine Komponente im Sinne dieses Abschnitts gewertet wird, wird ein Zuschuss von bis zu 10.000 Euro gewährt.

Die SVG unterstützt Sie gerne!
Unsere erfahrenen Spezialist:innen kennen die rechtlichen Grundlagen und stehen Ihnen bei der Antragstellung für die De-minimis Fördermittel gerne zur Seite
.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Ingo Hackenberg

Senior Key Account Manager & Fördermittelberater

Tel.: +49 (0)151 - 12601647

i.hackenberg@svg-hessen.de

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